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Die faire Fahrradversicherung für E‑Bikes, Bikes & Pedelecs –
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Fahrradversicherung
Versicherbar in der Fahrradversicherung sind Fahrräder mit einem Kaufpreis bis 15.000,- EURO einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Sicherungen
Das Fahrrad muss jederzeit bei Nichtgebrauch mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) gesichert sein.
In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude/Raum/Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift
Rahmen-/Codierungsnummer
Fahrräder (auch aus Carbon), welche keine Rahmennummer haben, müssen bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codiert werden.
Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein. Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) o. ä. eingereicht werden.
Ausnahme Onlineshop:
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben. Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.
Antragsaufnahme
Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden. Unterjährige Versicherungen werden grundsätzlich nicht gezeichnet.
Vertragsbeginn/-ablauf
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
Vertragsdauer
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist. Im Classic Schutz gilt für beide Vertragsparteien hierfür eine Frist von drei Monaten vor dem Ablauf des Versicherungsjahres. Im Exclusiv und Excellent Schutz gilt für den Versicherungsnehmer eine Frist von einem Tag.
Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder
Ergänzend zu dem versicherten Fahrrad besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl.
Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
Welche Fahrräder sind nicht versicherbar?
In der Fahrradversicherung sind folgende Fahrräder nicht versicherbar:
Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden/ nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO
Fahrräder, die vom Eigentümer/ Versicherungsnehmer vermietet werden
Eigenbauten
Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
Dirt-Bikes
Pedelecs/E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz).
Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt, sind nicht versicherbar!
Was ist versichert in der Fahrradversicherung?
In der E-Bike Versicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad versichert einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Versicherbar sind privat genutzte Fahrräder einschließlich der Teile gemäß Absatz 1 mit einem Händlerverkaufspreis bis insgesamt maximal 15.000,- EURO.
Der Nachweis hat durch die Original-Händlerrechnung, mit Angabe der Rahmennummer sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen. Auf die Angabe der Rahmennummer auf der Fahrradrechnung kann verzichtet werden, wenn das versicherte Fahrrad über einen Onlineshop gekauft wurde. Ausgeschlossen sind Räder, die von Privatpersonen ohne die vorbezeichneten Unterlagen und ohne den Privatkaufvertrag erworben wurden.
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil. Gleiches gilt für nachträglich an das Fahrrad angebaute Carbon-gefertigte Teile.
Fahrrad und Fahrradteile
Neuwertentschädigung, max. 15.000,- EURO
Diebstahl des Fahrrades
Verlust des Fahrrades durch Raub / Einbruchdiebstahl
Teilediebstahl
Reparatur infolge von
Unfall (auch mit einem Transportmittel)
Vandalismus
Fall- oder Sturzschäden
Brand, Explosion, Blitzschlag
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
Verschleiß (in den Tarifen Exclusiv/ Excellent auch Reifen und Bremsen) max. 5 Jahre
Bedienungsfehlern / unsachgemäße Handhabung
Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
Grobe Fahrlässigkeit
Fahrradzubehör und Fahrradgepäck
Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte), Trinkflasche, Werkzeug / Flickzeug, Werkzeugtasche, Zelt
Schäden durch:
Diebstahl, Raub, Vandalismus
Unfall mit dem versicherten Fahrrad
Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck)
Feuer
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EURO und je versicherter Sache auf 300,- EURO begrenzt. Im Tarif Excellent ist die Entschädigung auf 1.500 EUR und je versicherter Sache auf 500,- EUR begrenzt.
Fahrrad-Schutzbrief (Tarif EXCLUSIV und EXCELLENT)
24-Stunden-Service-Hotline
Pannenhilfe direkt vor Ort
Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
Bergung
Leih-/Mietfahrrad
Fahrrad-Rücktransport
Übernachtung im Notfall
Werkstattvermittlung
Optional: Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder
Ergänzend zu dem versicherten Pedelec/E-Bike besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl. Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
Fahrradschloss / Fahrradversicherung?
In der Fahrradversicherung gilt für das Fahrradschloss:
Bedingungsgemäß muss das Fahrrad mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Schloss verschlossen werden.
1. Das Fahrrad muss mit einem verkehrsüblichen Sicherheitsschloss abgeschlossen werden.
Verkehrsüblich bedeutet in dem Zusammenhang ‘auf übliche Art und Weise’. Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein. Rahmen- und Zahlenschlösser sind hiervon ausgeschlossen.
Das Fahrrad sollte jedoch als angeschlossen erkennbar, und das Schloss natürlich geschlossen sein. Dann gilt das Fahrrad in ‘verkehrsüblicher Weise’ als angeschlossen und gesichert, sodass Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Zur Sicherung des Fahrrades können Schlösser ohne Mindestkaufpreis verwendet werden. Eine bestimmte Marke wird nicht vorgegeben oder empfohlen.
2. Rechnungen des versicherten Fahrrades und des Schlosses müssen aufbewahrt werden. Sollte eine Rechnung nicht vorliegen, so benötigen Sie eine Bestätigung (oder Rechnungskopie) über die Art und Marke des Schlosses. Sie könnten bspw. bei einem Fahrradhändler eine solche Bestätigung einholen.
3. Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser. Es müssen Anschlussmöglichkeiten mit anderen Sicherheitsschlösser bestehen. Die Kombinationsschlösser mit einem Rahmenschloss und dazugehöriger Einsteck-Kette (z.B. der Marken: AXA, Abus, Trelock, Kryptonite etc.) sind in der Fahrradvollkasko als Sicherheitsschloss eingestuft.
4. Das gegenseitige Verketten von Fahrrädern erfüllt die Mindestsicherung nicht.
Rahmennummer / Fahrradversicherung
In der Fahrradversicherung gilt, dass Fahrräder, welche keine Rahmennummer haben, müssen bei der Polizei codiert werden.
Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein. Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) o. ä. eingereicht werden.
Ausnahme Onlineshop:
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben. Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.
Gebrauchtes Fahrrad / Fahrradversicherung
In der Fahrradversicherung gilt ein gebrauchtes Fahrrad:
Um den Neuwert im Schadensfall nachzuweisen benötigt der Versicherungsnehmer in der Fahrradvollkaskoversicherung die
Ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers und
Nachweis über den Kauf des Rades (z.B. Privatkaufvertrag).
Nur der Privatkaufvertrag alleine ist als Nachweis nicht ausreichend.
Versicherungssumme / Fahrradversicherung
In der Fahrradversicherung gilt für die Bestimmung der Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Kaufpreis ist der Händlerverkaufspreis (Neuwert inkl. Mehrwertsteuer) des Fahrrades. Es ist der Preis, den Sie beim Kauf einschließlich festmontierter Anbauteile wie Gepäckträger etc. im Handel gezahlt haben und der auf dem Originalkaufbeleg des Händlers ausgewiesen ist. Nachträglich angebrachte oder ausgetauschte Fahrradteile sind bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Der Anteil dieser nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile darf 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises nicht übersteigen.
Rabattiertes Fahrrad:
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) des Fahrrades vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Der Kaufpreis des Rades ist gleichzeitig die Versicherungssumme.
Fahrräder die älter als drei Jahre sind, können nicht versichert werden.
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Kaufpreis / Fahrradversicherung
In der Fahrradversicherung gilt für den Kaufpreis:
Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis bis maximal 10.000,- EURO bzw. im Tarif Excellent 15.000,- EUR einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile. Andernfalls ist eine Versicherung nicht möglich.